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Schulstart für die Viert- und Erstklässler

Auszug Elternbrief:
Am Dienstag, den 5.5. wurde in der Pressekonferenz von Herrn Söder und seinen Ministern bekannt gegeben, wie die Grundschule in der nächsten Zeit weiter geöffnet wird.
Ab dem 11. Mai werden alle Viertklässler in den Unterricht kommen. Jede Klasse wird in 2 Gruppen eingeteilt und von 2 Lehrerinnen unterrichtet. Die Klasseneinteilung wird Ihnen durch die Klassenlehrerinnen mitgeteilt und kann nicht geändert werden.
Ab dem 18. Mai kommen dann die Erstklässler in die Schule. Einzelheiten zum Unterricht geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Für die Zweit- und Drittklässler wird das Lernen zu Hause bis zu den Pfingstferien fortgesetzt.
Die Schulen müssen strenge Hygienevorschriften einhalten, damit Unterricht stattfinden kann. Wir sind darauf angewiesen, dass diese von allen Schülern eingehalten werden.
Sie als Eltern belehren Ihre Kinder und klären sie über das Verhalten auf, vor allem auch auf dem Schulwegen. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln der Regierung.
Unterrichtsbeginn und -ende
Da es vor den Eingängen zu „Schüleransammlungen“ kommen wird, werden wir den Unterricht nach genau einzuhaltenden Zeiten starten.
Die Viertklässler kommen, wie im Plan erläutert zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr an die beiden Eingänge und stellen sich auf einen roten Punkt am Boden. Dort warten sie, bis sie von der Lehrkraft abgeholt werden.
Es ist dringend anzuraten, dass die Kinder auch vor Schulbeginn Mundschutz tragen, damit sie beim Vergessen der Abstandsregel geschützt sind. Während des Unterrichts ist bei uns an der Schule Mundschutz Pflicht.
Gegen 11.15 Uhr werden die Viertklässler im 2 Meter Abstand entlassen.
Unterricht der vierten Klassen
Die Kinder werden in 2 Gruppen aufgeteilt und sitzen in 2 Klassenzimmern frontal zur Tafel im geforderten Abstand.
Es findet weder Gruppen-, noch Partnerarbeit statt. Es wird mehr oder weniger keinen Fachunterricht (Sport, Musik,etc.) geben.
Es muss in den Klassenzimmern regelmäßig über längere Zeit gelüftet werden. Bitte geben Sie den Kindern immer einen warmen Pullover mit.
Pausen
Die Pausen werden zeitlich versetzt stattfinden.
Betreuung nach Unterrichtsschluss
Mit den betreuenden Einrichtungen (Hort) müssen Regelungen getroffen werden, wie die Kinder dort aufgenommen werden können. Das betrifft vor allem die Horte, die die Kinder mit Bussen abholen. Ich bitte Sie, das auch mit den Hortleitungen zu klären.
Ich hoffe, dass der Schulstart gelingt und wir alle gesund bleiben. Trotz der besonderen Umstände freuen wir uns auf die Kinder.

 

Neuerungen Schulöffnung 5. Mai 2020

Wir lassen uns nicht unterkriegen. Die Schule startet wieder, am 11. Mai für die vierten Klassen und am 18. Mai für die ersten Klassen.
Die zweiten und dritten Klassen sind weiter zu Hause und lernen dort.

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6964/so-geht-es-an-den-schulen-in-bayern-weiter.html

Wir sind gerüstet und danken dem Elternbeirat und Förderverein sowie Herrn Müller für das schnelle Herstellen und Liefern der Trennwände.

Wir freuen uns auf unsere Schülerinnen und Schüler.

Neuerungen zur Notbetreuung Stand 24.4.2020

„Achtung: Ab dem 27. April 2020 wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  • Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
  • Die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarf der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.
  • In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen. Anders als im Bereich der Jugendhilfe gehören Kinder in HPTs der Behindertenhilfe häufig einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis an. Sie gilt es daher auch weiterhin vor einem Ansteckungsrisiko zu schützen.

Bereiche der kritischen Infrastruktur

Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst und Psychotherapeut-/innen. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen,

  • die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen), der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • der Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
  • der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
  • der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen.

Dazu zählen auch die Beschäftigten in Kitas und Schulen, die im Rahmen der Notbetreuung eingesetzt werden. Auch Lehrkräfte in Schulen, die für den Unterricht vor Ort eingeteilt sind, zählen hierzu.“ (Auszug: Veröffentlichung Bayerisches Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales)

Das neue Formular, um Betreuung zu beantragen, ist noch nicht da. Verwenden Sie bitte bis auf Weiteres das alte Formular. (Eltern-> Formulare) Die Kinder können an der Betreuung erst teilnehmen, wenn die Unterlagen der Schule vorliegen und die Schule das OK zur Betreuung ausspricht.