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Hausordnung

Hausordnung der Schule Großgründlach

1. Die Schule ist ein öffentliches Gebäude mit eingeschränkten Nutzungsrechten.

2. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
2.1. Den Anweisungen von schulzugehörigen Personen, auch denen des Hausmeisters, muss unbedingt Folge geleistet werden.

3. Schulhausfremden Personen ist der Aufenthalt und das Durchqueren von Schulgebäude und Schulgelände zu keiner Zeit gestattet.

4. Schulhausfremde Personen, die sich aus bestimmten Gründen im Schulhaus aufhalten, müssen sich unverzüglich beim Sekretariat,
beim Hausmeister oder bei der Schulleitung melden. Die verantwortliche Person entscheidet über den Aufenthalt der schulfremden Person.
4.1. Als schulhausfremde Person ist jeder anzusehen, der kein schulisches Anliegen beim Betreten des Schulhauses hat.
4.2. Schulische Anliegen sind Eltergespräche, Termine und notwendige Kontakte zu schulzugehörigen Personen.

5. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist die Nutzung des Schulhofes als Spielhof zu den angegebenen Zeiten gestattet.
Auf die Sauberhaltung und Mülltrennung ist dabei besonders zu achten.
Schulische Nutzung hat Vorrang.

6. Nachmittags und abends ist die Teilnahme an Kursen, die im Schulhaus stattfinden, ein Anliegen, das zum Aufenthalt im Schulgelände berechtigt. Das Mitbringen von Tieren ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht gestattet.

7. Die Begleitung von Kursteilnehmern, auch von minderjährigen, ist kein Anliegen, das zum Aufenthalt im Schulgelände berechtigt.

8. Die Sportvereine verwenden ausschließlich die Ihnen zugewiesenen Räume und Eingänge.
Alle anderen Räume und Türen bleiben geschlossen!

9. Der Turnhallenordndung, die in den Hallen aushängt ist, ist Folge zu leisten.

10. Die Türen des Schulgebäudes sind nur vor 8.00 Uhr und in den Pausen von außen zu öffnen. Zu anderen Zeiten sind nur der Haupteingang und der
Eingang gegenüber des Hausmeisterbüros von außen offen und zu benutzen.

 

Wie verhalte ich mich auf dem Schulgelände?

Wir halten die Feuerwehrzufahrt zu jeder Zeit frei.

Wir schieben den Roller oder das Fahrrad im Schulhof – Unfallgefahr!

Wir benutzen die Roller- und Fahrradständer für unsere Fahrzeuge.

Wir spielen nur auf dem Pausengelände. Der Platz vor den Fahrradständern, der Lichtschacht an der Turnhalle und die Horttreppe sind keine Spielplätze.

Im Pausenhof benutzen wir Softbälle.

Fußball spielen wir nur auf dem Hartplatz.

Der Schulgarten dient der Ruhe und Erholung.

Die Spielsteine für Mühle und Schach können wir nach der 1. Pause liegen lassen und räumen sie nach der zweiten wieder ordnungsgemäß auf.

Alle anderen Spielsachen räumen wir nach jeder Pause wieder in die Spielkiste.

Die Abdeckung der Sprunggrube betreten wir nicht.

Wir achten auf die Büsche und Pflanzen am Rand des Schulhofes.